Die Gehaltstabellen sind nach verschiedenen Personenkreisen sortiert. Anschließend werden die Grundgehaltssätze um 17 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 6 Euro erhöht.Mit Wirkung vom 01.04.2011 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,5 % erhöht. Hannover. Die Bezügeerhöhungen zum 01.08.2004 (1,0 %) stehen weiterhin nicht zu. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gehört. Die Bezeichnung Ministerialrat trifft aber nicht auf alle Bundesländer zu, diese sind unterschiedlich geregelt.
Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutenden Abteilungbei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiterin oder Leiter mindestens in als Leiterin oder Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches des Landesamtes für Steuern Niedersachsen, wenn sie oder er für den eigenen und mindestens einen weiteren Bereich Vertreterin oder Vertreter einer Abteilungsleitung ist -als Leiterin oder Leiter einer Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde -Abteilungsleiterin, Abteilungsleiter in der Betriebsleitung der Anstalt Niedersächsische LandesforstenÄrztliche Direktorin, Ärztlicher Direktor des Maßregelvollzugszentrums NiedersachsenDirektorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherungals stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Direktorin, Direktor beim Amt für regionale LandesentwicklungDirektorin, Direktor des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsenals Leiterin oder Leiter des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation -bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 -Direktorin, Direktor der Niedersächsischen VersorgungskasseDirektorin, Direktor der Stiftung Braunschweigischer KulturbesitzDirektorin, Direktor des Landesbetriebes für Mess- und Eichwesen NiedersachsenDirektorin, Direktor des Servicezentrums Landentwicklung und AgrarförderungDirektorin, Direktor des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - beim Landkreis Cloppenburg -Geschäftsbereichsleiterin, Geschäftsbereichsleiter der LandwirtschaftskammerKammerdirektorin, Kammerdirektor der Klosterkammer Hannoverals der Landrätin oder dem Landrat unmittelbar unterstellte Leiterin oder unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit eines Landkreises mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200 000 - als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit der Region Hannover - als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200 000 Präsidentin, Präsident des Landesamtes für DenkmalpflegePräsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische QualitätsentwicklungStellvertretende Geschäftsführerin, stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebes IT.NiedersachsenVerwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor des Maßregelvollzugszentrums NiedersachsenVizepräsidentin, Vizepräsident der Anstalt Niedersächsische LandesforstenVizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Statistik NiedersachsenVizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitVizepräsidentin, Vizepräsident des LandeskriminalamtesVizepräsidentin, Vizepräsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und LiegenschaftenMit einem auf die Fachrichtung verweisenden Zusatz.Die Zahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 darf zusammen 60 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte nicht überschreiten.Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherungals stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Direktorin, Direktor der Nordwestdeutschen Forstlichen VersuchsanstaltDirektorin, Direktor der Polizeiakademie NiedersachsenDirektorin, Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek GöttingenErste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherungals Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei höchstens 900 000 Versicherten und laufenden Rentenfällen -Geschäftsbereichsleiterin, Geschäftsbereichsleiter der Landwirtschaftskammerals allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer -Geschäftsführerin, Geschäftsführer der TierseuchenkasseLeitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat als Leiterin oder Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe von Referaten - als Präsidentin oder Präsident des Landesjustizprüfungsamtes -als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter vorhanden ist - als Referatsleiterin oder Referatsleiter im für Inneres zuständigen Ministerium bei gleichzeitiger Funktion als Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter -als Vertreterin oder Vertreter der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz -bei einer obersten Landesbehörde, wenn nicht einer oder einem in Präsidentin, Präsident der Landesaufnahmebehörde NiedersachsenPräsidentin, Präsident des Landesamtes für Statistik NiedersachsenPräsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und VersorgungVerfassungsschutzvizepräsidentin, Verfassungsschutzvizepräsidentals stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Verfassungsschutzabteilung im für Inneres zuständigen Ministerium -Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Steuern Niedersachsenals Leiterin oder Leiter einer Abteilung und als Vertreterin oder Vertreter der Präsidentin oder des Präsidenten -Die Zahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 darf zusammen 60 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte nicht überschreiten.Wenn die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.Dieses Amt kann auch mehr als einer Beamtin oder einem Beamten übertragen werden, wenn es in großen und bedeutenden Abteilungen erforderlich ist, die Stellvertreterfunktion aufzuteilen.Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherungals stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherungals Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 900 000 und höchstens 2,3 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Landesbetriebes IT.NiedersachsenLeitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialratals Beauftragte oder Beauftragter für Investitions- und Planungsbeschleunigung sowie Bürgerbeteiligung -als Leiterin oder Leiter einer Unterabteilung oder als Leiterin oder Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe von Referaten unter einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der in als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Beamtin oder eines Beamtin, die oder der in als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter der Niedersächsischen Landesregierung für den Einsatz der Informationstechnik -als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion oder der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben - Präsidentin, Präsident der Anstalt Niedersächsische LandesforstenPräsidentin, Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrPräsidentin, Präsident der Niedersächsischen LandesschulbehördePräsidentin, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und GeologiePräsidentin, Präsident des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung NiedersachsenPräsidentin, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und FamiliePräsidentin, Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitPräsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und LiegenschaftenWenn die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.Wenn die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherungals stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Direktorin, Direktor des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und NaturschutzErste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherungals Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter einer Abteilung - als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag -Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Steuern NiedersachsenWenn die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherungals Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -Landesbeauftragte, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklungals Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag bei gleichzeitiger Leitung der Parlamentarischen Abteilung -bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiterin der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung -Verfassungsschutzpräsidentin, Verfassungsschutzpräsidentals Leiterin oder Leiter der Verfassungsschutzabteilung im für Inneres zuständigen Ministerium -Landesbeauftragte, Landesbeauftragter für den DatenschutzVizepräsidentin, Vizepräsident des LandesrechnungshofsVizepräsidentin, Vizepräsident der Universität OldenburgDirektorin, Direktor beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsenals Leiterin oder Leiter des Geschäftsbereiches Landesvermessung und Geobasisinformation -Direktorin, Direktor beim Amt für regionale LandesentwicklungDirektorin, Direktor der Technischen Informationsbibliothek und der Universitätsbibliothek Hannoverals hauptberufliche Leiterin oder hauptberuflicher Leiter der Tierärztlichen Hochschule Hannover -Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer Weser-EmsDirektorin, Direktor des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung NiedersachsenSie haben eine Frage zu dem hier beschriebenen Thema?
B 9 und B 10 die Grundgehaltssätze aus der Besoldungstabelle zum Stand 01.04.2004 zu zahlen.
In großen Behörden ist er meist einem Referatsleiter unterstellt und agiert als Vorgesetzter der übrigen Mitarbeiter eines Referates. Die Bezahlung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter wird durch Gesetz geregelt. August 2006 geltenden Fassung weiterhin Anwendung, soweit sich aus dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) oder anderen Landesgesetzen nichts anderes ergibt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig geht … Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist bei der Förderung des Sports ganz vorne mit dabei und unterstützt den Freizeit-, Breiten- und Spitzen- sowie den Behindertensport in finanzieller und ideeller Hinsicht. Sie soll sicherstellen, dass sich die Beamtin oder der Beamte ganz dem Beruf widmen kann und wirtschaftlich unabhängig ist. September 2006 auf das Land übergegangen. Hiermit werden die Anpassungen zum 01.07.2003 (2,4 %) und zum 01.04.2004 (1,0%) ab 01.01.2005 nachgeholt. September 2006 auf das Land übergegangen. Dazu erhalten Sie im Portal www.studieren-in-niedersachsen.de umfassende Informationen. Bildrechte: MWK/Liga². 6) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3. In Deutschland lautet die Amtsbezeichnung von Beamten in obersten Behörden der Länder und des Bundes Die Berufsgruppe der Ministerialräte gehört zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung und wird in die Die Bezeichnung Ministerialrat trifft aber nicht auf alle Bundesländer zu, diese sind unterschiedlich geregelt. Mehrere Landesdiener klagen auf eine höhere Besoldung.
ein Familienzuschlag, Zulagen und Vergütungen.
Ab 01.01.2005 sind somit in Niedersachsen für die BesGr. Mit Wirkung vom 01.03.2021 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,4 % erhöht. Das Aufsteigen in den Stufen bestimmt sich nach dem Besoldungsdienstalter. In kleineren Dienststellen kann er die Funktion eines Referatsleiters, Sachgebietsleiters oder Abteilungsleiters ausüben.
Die Besoldungstabellen ab 01.06.2015 können Sie Mit Wirkung vom 01.06.2014 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,95 % erhöht. Die Besoldung muss angemessen sein, also dem übertragenen Amt entsprechen.
ab 01.07.2003 (die übrigen Besoldungsgruppen mit Ausnahme der BesGr.
Die Besoldung muss angemessen sein, also dem übertragenen Amt entsprechen. als Referatsleiterin oder Referatsleiter im für Inneres zuständigen Ministerium bei gleichzeitiger Funktion als Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter - als Vertreterin oder Vertreter der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz - Ministerialrätin, Ministerialrat 1) 2)
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Die Besoldungstabellen ab 01.06.2018 können Sie Mit Wirkung vom 01.06.2017 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht, die Grundgehälter jedoch um mindestens 75 Euro. Die 33 Gehälter, auf denen die Gehaltsschätzungen beruhen, wurden anonym von als Referatsleiter Beschäftigten auf Glassdoor gepostet.
In diesem Fall werden aktuell keine Versorgungsbezüge gezahlt. Der ehemalige Polizeipräsident von Hannover wurde in das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport versetzt, wo ihm ein Dienstposten als Referatsleiter übertragen wurde. Die Besoldungstabellen ab 01.06.2016 können Sie Mit Wirkung vom 01.06.2015 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht. mehr.
Die Besoldungstabellen ab 01.03.2021 können Sie Mit Wirkung vom 01.03.2019 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 3,16 % erhöht, die Grundgehälter jedoch mindestens um 100 Euro. Ab 01.01.2005 sind somit in Niedersachsen für die BesGr. Klicken Sie einfach auf das für Sie zutreffende Stichwort. Verfassungsrechtliche Grundlage der Besoldung ist das Alimentationsprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. Der Gehalt-Bundesdurchschnitt für als Referatsleiter in Deutschland Beschäftigte beträgt €79.245 .
Hiermit werden die Anpassungen zum 01.07.2003 (2,4 %) und zum 01.04.2004 (1,0%) ab 01.01.2005 nachgeholt. Es gibt die Laufbahngruppen 1 und 2.
Bekommen Niedersachsens Beamte zu wenig Geld? Filtern Sie nach Standort, um Gehälter für Referatsleiter in Ihrer Gegend zu sehen. Die folgenden Anwälte werden Ihnen gerne weiterhelfen. Der Sport hält Niedersachsen in Bewegung! Die Besoldungstabellen ab 01.03.2020 können Sie Copyright © 2020 beamtenbesoldung.org. Zur Laufbahngruppe 1 gehören alle Laufbahnen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen (Besoldungsgruppen A 2 – zum Beispiel Oberamtsgehilfe – bis A 9 – zum Beispiel Amtsinspektor). Die Besoldungsordnungen B des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung B“) und der Landesbesoldungsgesetze beinhalten die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 (in einigen Ländern abweichend) der Beamten und Soldaten in Deutschland.