Deutsche Staatsbürger dürfen aus ihrem Auslandsvermögen (etwa einer im Ausland ansässigen Firma) spenden, dürfen diese Spende aber nicht über einen Dritten an die Partei leiten. Die deutsche Parteienfinanzierung steht auch nach den großen Parteispendenskandalen der 1990er Jahre und der anschließenden Reform des Parteiengesetzes von 2002 in der Kritik. Parteispenden sind im Parteiengesetz ausdrücklich vorgesehen. Zu den Unternehmen, die regelmäßig hohe Summen an Parteien überweisen gehören u.a. MfG, Heiko Ihre Zuwendung wird somit, auch wenn alles legal ist, erst deutlich nach der Überweisung bekannt.Sobald das Geld in dem Verfügungsbereich eines für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds angekommen ist, gilt die Spende als von der Partei angenommen. Die Spenden werden sowohl von der Bundespartei als auch von Landesverbänden oder weiter untergeordneten Parteigliederungen verbucht. Zum Vergleich: In Großbritannien beispielsweise werden normalerweise Spenden quartalsweise veröffentlicht. Spenden von ausserhalb Deutschlands wohnenden Personen sind nur dann zulässig, wenn der Spender Deutscher oder EU-Bürger ist oder das Geld aus dem Vermögen eines Deutschen, eines EU-Bürgers oder von einem Wirtschaftsunternehmen stammt, dessen Anteile zu mehr als 50 Prozent einer solchen Person gehören.Verboten sind Spenden zum Beispiel von Stiftungen, die ausschliesslich gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken dienen, oder von Unternehmen, die ganz oder teilweise Eigentum der öffentlichen Hand sind.Nur bis zu einem Betrag bis zu 500 Euro. Alle Rechte vorbehalten. Die AfD verweist darauf, beide Überweisungen seien zurückgezahlt worden. (3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder. Ausländer dürfen nur maximal 1000 Euro an eine deutsche Partei spenden. Darüber hinaus dürfen die Parteien keine Spenden von Berufsverbänden und von Unternehmen annehmen, die zu über 25% im Eigentum der öffentlichen Hand sind (wie zum Beispiel die Deutsche Bahn). Alle grösseren Spenden, bei denen der Spender nicht feststellbar ist oder erkennbar Geld eines nicht genannten Dritten weitergeleitet wurde, dürfen von Parteien nicht angenommen werden.Wenn in einem Kalenderjahr von einer Privatperson oder einem Unternehmen insgesamt mehr als 10 000 Euro an eine Partei gespendet wurden, muss der Spender inklusive Anschrift im Rechenschaftsbericht aufgeführt werden.
Ziel der Spenden sei es gewesen, einen illegalen Waffenexport nach Mexiko genehmigt zu bekommen. Die Metall- und Elektro-Arbeitgeber sind dabei die größten Parteispender in Deutschland überhaupt. Während die staatliche Finanzierung gesetzlich begrenzt ist, gibt es für Parteispenden in Deutschland keinerlei Obergrenze. Nur der Bundesverband einer Partei erhält eine Aufstellung aller Zuwendungen mit Namen und Anschrift, die an alle Parteigliederungen geleistet wurden. Hallo, mich beschäftigt die Frage: Dürfen die Parteien in Deutschland Ihre eingenommenen Gelder (erhaltene Mitgliedsbeiträge, empfangene Spenden, zahlungen aus der Parteienfinanzierung,…) spenden (z.B. Paragraf 25 des Parteiengesetzes regelt dezidiert, von wem eine Partei Geld annehmen darf und wem sie das gegebenenfalls melden muss. Von Spenden spricht man in der Regel bei Zuwendungen in Zusammenhang mit dem steuerlichen Spendenabzug nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG). Wirtschaftsverbände, die im Körperschaftsteuerrecht als Berufsverbände gelten, müssen zudem 50 Prozent Körperschaftsteuer auf Parteispenden zahlen. Ziel der Spenden war es, in der Politik für „Verständnis“ der Belange der Spielautomatenbranche zu schaffen. Allerdings gibt es auch in Deutschland eine Reihe von Einschränkungen und Pflichten rund um die Annahme von Parteispenden: So sind etwa Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, von Parlamentsfraktionen, von den parteinahen Stiftungen und von gemeinnützigen Einrichtungen an Parteien verboten. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Auch einzelne Abgeordnete können Spenden annehmen, sie unterliegen dabei allerdings nicht dem Parteiengesetz, sondern den Verhaltensregeln des Bundestages (siehe unten). Aufgrund der sehr hohen Offenlegungsschwellen lässt sich nur die Herkunft der Spenden über 10.000 Euro nachvollziehen. § 2 Begriff der Partei (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder Der Verwaltungsrat des Pharmaunternehmens gibt sich überrascht über die Spenden im Namen der eigenen Firma.Der Inhaber jener Schweizer Pharmafirma, die Spenden für die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel überwies, ist kein unbeschriebenes Blatt. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmen vor, Spenden an verschiedene Parteien so gestückelt zu haben, dass sie nicht unter die Meldepflicht des Parteiengesetzes fielen. Als Spendenempfänger kommen dabei steuerbegünstigte ("gemeinnützige") und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes in Frage.
Keiner von ihnen ist einzigartig, aber jeder von ihnen ist indiziert.
Ebenfalls verboten sind sogenannte Einfluss-Spenden: Parteien dürfen keine Spenden annehmen, die „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.“Einzelspenden über 50.000 Euro müssen von der Empfänger-Partei unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, der sie „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss.In den Rechenschaftsberichten wird nicht vermerkt, ob die Spender einzelne Landes-, Kreis- oder Ortsverbände bedacht haben.
Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden; 8. Sowohl natürliche als auch juristischen Personen (wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände) dürfen spenden. Dabei müssen auch Spenden an Dritte veröffentlicht werden, die den Wahlkampf von Parteien und Kandidat/innen mit eigenen Kampagnen unterstützen. Spenden von natürlichen Personen werden im Rahmen der „staatlichen Teilfinanzierung“ politischer Parteien mit 0,45 Euro für jeden Euro bezuschusst. Das Parteiengesetz sieht vor, dass jedes Parteimitglied Spenden annehmen darf und diese an einen für Finanzen zuständigen Vorstand weiterleiten muss.
Die AfD erhielt eine weitere Spende aus den Niederlanden – Alice Weidel gerät zunehmend unter Druck, auch aus den eigenen Reihen Sie spendeten seit dem Jahr 2000 insgesamt 19.138.570,61 Euro an CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne.